Kompetenz
Kompetenz mit klaren Regeln.
Für unabhängige Vermögensverwalter gelten die gleichen strengen gesetzlichen Anforderungen wie für Banken. Erst nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung sowie der Erfahrung der Geschäftsführer wird die Genehmigung zur Vermögensverwaltung erteilt.
_Jeder Antragsteller wird sehr sorgfältig geprüft, vor allem drei Aspekte müssen erfüllt werden:
- Der Vermögensverwalter muss seine fachliche Eignung und seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Eine ausreichende Kapitalbasis für die Tätigkeit muss belegbar vorhanden sein.
- Der Antragsteller muss Führungserfahrung haben: Die Mindestanforderung ist eine dreijährige Erfahrung als leitender Angestellter im Bereich Anlageberatung oder Vermögensverwaltung.
_Um als Vermögensverwalter tätig zu werden, bedarf es einer Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
_Mit der Erteilung der Genehmigung verpflichtet sich der Vermögensverwalter, umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen, Anzeige- und Meldeauflagen gegenüber den Behörden und Informationspflichten gegenüber den Kunden gerecht zu werden: Alle Anlageentscheidungen müssen plausibel belegt werden können – und Gebührensätze, Provisionen und mögliche Zuwendungen Dritter müssen jederzeit transparent gemacht werden.




