FAQ
Eine gute Antwort in allen Finanzfragen.
Unabhängige Vermögensverwalter liefern keine Standardantworten – weil Sie keine Standardfragen haben. Damit wir ganz individuell auf Ihren Informationsbedarf eingehen können, brauchen wir Ihre Hilfe. Stellen Sie uns Ihre Frage rund um die unabhängige Vermögensverwaltung, mit den Antworten bauen wir die Informationen dieser Seiten immer weiter und gezielter aus. Ihre eigenen Fragen können Sie hier stellen.
- Was ist ein unabhängiger Vermögensverwalter?
- Ab welchem Anlagebetrag lohnt sich eine unabhängige Beratung?
- Welche Dienstleistungen erbringen die Unabhängigen?
- Bekommt der Vermögensverwalter den Anlagebetrag überwiesen?
- Wie behalte ich den Überblick über mein Investment?
- Welche Gebühren sind zu entrichten?
- Was ist bei Verlusten?
Was ist ein unabhängiger Vermögensverwalter?
Der unabhängige Vermögensverwalter ist nicht eingebunden in Banken- bzw. Versicherungskonzerne und daher unabhängig von deren Vertriebsvorgaben tätig.
Seine Aufgabe ist es, die Depots seiner Kunden allein in deren Interesse im Hinblick auf die Performance und das konkrete Risikoprofil zu optimieren.
Ab welchem Anlagebetrag lohnt sich eine unabhängige Beratung?
Je nach Institut können Sie die maßgeschneiderten Dienstleistungen der unabhängigen Vermögensverwalter bereits ab einem Vermögen von ca. 30.000 Euro in Anspruch nehmen. Spezielle Investmentfonds vieler Vermögensverwalter bieten Ihnen bereits ab einem monatlichen Anlagebetrag von 50 Euro gute Einstiegsmöglichkeiten.
Welche Dienstleistungen erbringen die Unabhängigen?
Nach der Festlegung Ihrer finanziellen Ziele erarbeitet der unabhängige Vermögensverwalter in Abstimmung mit Ihnen eine allein auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Investmentstrategie und setzt diese dann im Rahmen der laufenden Depot-Transaktionen für Sie um.
Bekommt der Vermögensverwalter den Anlagebetrag überwiesen?
Nein. Die unabhängigen Vermögensverwalter dürfen keine Kundengelder annehmen. Die Gelder und Wertpapiere der Kunden bleiben in den Depots bzw. auf den Konten der Kunden, d.h. bei der jeweiligen konto- und depotführenden Bank. Der Vermögensverwalter managt Ihr Depot auf der Grundlage einer beschränkten Vollmacht.
Diese Beschränkung der Vollmacht schließt aus, dass Kontoguthaben oder Wertpapiere auf Weisung des Vermögensverwalters auf andere Konten übertragen werden.
Wie behalte ich den Überblick über mein Investment?
Jeder Kunde erhält regelmäßig ein umfassendes Reporting über die im Berichtszeitraum vorgenommenen Transaktionen, die entstandenen Gebühren und die vereinnahmten Entgelte. Die unabhängigen Vermögensverwalter zeichnen sich durch ein hohes Maß an Transparenz aus.
Welche Gebühren sind zu entrichten?
Für die Vergütung der unabhängigen Vermögensverwalter bestehen grundsätzlich zwei Komponenten. Zum einen der fixe Anteil, der sich in der Regel auf jährlich 0,5 bis 1,2 Prozent der Anlagesumme beläuft. Zum anderen kann zusätzlich ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart werden, das sich an dem Nettokapitalzuwachs orientiert.




